Formulare Aufzugsprüfung

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Neue Anforderungen für KFZ-Aufzüge in Garagen mit E-Ladestationen

18. Nov 2025

Richtlinie der Stadt Wien legt zusätzliche Maßnahmen für bestehende und neue Anlagen fest

Mit der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen steigen auch die Anforderungen an Sicherheit und Einsatzbereitschaft von Garagenanlagen. Die Richtlinie der Stadt Wien „Ladeplätze für Elektrofahrzeuge einschließlich Ladestationen“, MA 37 – 334368-2023, gültig seit 25. August 2025, enthält einen wichtigen Hinweis zum Betrieb von KFZ-Aufzügen in Verbindung mit neuen Ladepunkten.

Zentrales Schutzziel der Feuerwehr ist es, dass ein KFZ-Aufzug nach einem Brandereignis weiterhin funktionsfähig bleibt, um Fahrzeuge – insbesondere Elektrofahrzeuge – sicher aus der Garage bergen zu können. Daher schreibt die Richtlinie zusätzliche Maßnahmen vor, die einen Aufzug vor Brandeinwirkungen schützen und dessen Bedienbarkeit im Einsatzfall gewährleisten sollen.

Ein besonders wichtiger Punkt: Diese Anforderungen gelten nicht nur für neue KFZ-Aufzüge, sondern ausdrücklich auch für bestehende Aufzüge, sobald in der Garage neue Ladestationen errichtet werden (Punkt 5.2). Betreiber sind somit verpflichtet, ihre bestehenden Anlagen auf die neuen Vorgaben zu überprüfen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

Für Garagenbetreiber bedeutet das: Bei jeder Nachrüstung von Ladepunkten muss die Kompatibilität des KFZ-Aufzuges mit den aktuellen brandschutztechnischen und organisatorischen Maßnahmen sichergestellt werden. Das erhöht die Sicherheit und gewährleistet die Einsatzfähigkeit im Ernstfall.