Formulare Aufzugsprüfung

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Warum die regelmäßige Revisionsprüfung von Feuerwehraufzügen unverzichtbar ist

3. Mrz 2025

Ein Feuerwehraufzug kann im Ernstfall Leben retten – vorausgesetzt, er funktioniert einwandfrei. Doch genau hier liegt oft das Problem.

Die gesetzlich vorgeschriebene Revision von Feuerwehraufzügen ab Baujahr 2012 muss alle zwei Jahre durchgeführt werden, wobei eine maximale Überschreitung von drei Monaten zulässig ist. Diese Prüfung betrifft nicht nur die Aufzugstechnik, sondern auch alle weiteren im Baubescheid vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen, wie Brandmelde- oder Druckbelüftungsanlagen. Im Bericht der Revisionsprüfung wird auf die Berichte eben dieser o.a. Gewerke verwiesen. Leider werden diese Berichte oft nicht fristgerecht übermittelt, was dazu führt, dass die Revisionen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit Brandschutzexperten entschieden, jedenfalls die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten.

Wichtig zu wissen: Eine verspätete Durchführung hat keine aufschiebende Wirkung. Sollte der Feuerwehraufzug im Ernstfall nicht funktionieren, haftet der Betreiber. Bei Personenschäden können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen.

Als Betreiber sind Sie in der Verantwortung, die rechtzeitige Prüfung aller relevanten Systeme und Anlagen sicherzustellen. Verzögerungen können vermieden werden, indem die Berichte aller Beteiligten frühzeitig koordiniert und bereitgestellt werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagen jederzeit im Brandfall bereit sind – für die Sicherheit aller Aufzugsnutzer.